Stellungnahme des UPV zum Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan 2022-2027 – Aktualisierung (Rollierung) lt. UG §12 b
Der Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV) möchte darauf hinweisen, dass die Detailvorgaben bei den vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung der Systemziele und Vorgaben zu deren Dokumentation bei entsprechender Umsetzung geeignet sind, die Autonomie der Universitäten einzuschränken. In den formulierten Handlungen und Zuständigkeiten wird sehr viel deskriptiv festgelegt, was offensichtlich auch dokumentiert werden soll. Detaillierte Vorgaben, die zudem für alle Universitäten gleich wären, sollten jedoch aus unserer Sicht vermieden werden. Dies gilt umso mehr, wenn es auch um die Entwicklung von Stärken und Profilen geht und damit um einen Prozess, der nicht an allen Universitäten gleich aussehen kann. Gleiches gilt auch für die Einforderung der Dokumentation von „Handlungen“; hier sollte der Fokus auf Zielerreichung bzw. Wirkung liegen und nicht auf dem Abarbeiten von Aktivitäten. Dies betrifft insbesondere auch Systemziel 1, „Identifizierung, Bündelung und Clustering von institutionen-übergreifenden Forschungsstärken“ (S.11) sowie „Planung, Fortführung und Monitoring bestehender fachspezifischer Abstimmungsprozesse“ (S.12). Durch Bündelung und Clustering besteht die Gefahr einer zu starken Fokussierung auf Mainstream und Trendthemen im Rahmen der geforderten Profilierung.
Ebenso erweckt Besorgnis, dass in der Einleitung die Forschung bei den als Hauptaugenmerk aufgezählten Punkten nicht genannt ist (S.6). Forschung und Lehre sind untrennbar miteinander verbunden, die Forschungsleistung muss Grundlage der Evaluierung bleiben.
Ein Exzellenzprogramm mit Anreizen zur Schwerpunktbildung (Systemziel 2) wird vom UPV prinzipiell befürwortet, allerdings mit den folgenden Einschränkungen bzw. Anmerkungen:
- Bei den Austrian Chairs of Excellence bestehen potentielle Überschneidungen mit Opportunity Hiring, somit entsprechender Abstimmungsbedarf zwischen Universitäten und FWF. Überlegenswert wäre auch, die Chairs of Excellence aus dem Exzellenzprogramm herauszunehmen und dadurch freiwerdende Mittel in die Förderung von Overheads bzw. Einzelprojekten zu investieren.
- Chairs of Excellence sollten vor allem für im Entwicklungsplan festgehaltene Professuren eingesetzt werden – dies entspräche auch der ansonsten in diesem Dokument evidenten Idee, dass Unis sich profilieren und ihre Stärken entwickeln sollen.
- Der UPV befürwortet bei Förderung von Projekten außeruniversitärer Einrichtungen ein Kooperationsgebot mit Universitäten analog zu den Vorgaben der DFG, Kooperationen zwischen Universitäten und nicht universitären Einrichtungen sollen durch Incentives gefördert werden.
- Die Exzellenzinitiativen sowie deren Finanzierung und Umsetzung durch den FWF bergen bei einem ohnedies viel zu geringem Budget je nach Umsetzung die Gefahr, das Spektrum der geförderten Themen zu verengen. Bei gegebener Erhöhung des FWF Budgets darf die Finanzierung neuer Exzellenz-Maßnahmen keinesfalls in Konkurrenz zur Exzellenz-Maßnahme Overheads, zu vorhandenen Exzellenzprogrammen wie START- und Wittgenstein-Preis und zur Einzelprojektfinanzierung stehen.
- Unklare Formulierung des Abschnitts „Forschungsinfrastrukturen als Grundlage für exzellente Forschung im Hochschulraum“ (2c, S.14), z.B. „Abgestimmte und dokumentierte Beschaffung und Nutzung von kooperations- und wettbewerbsfähigen Forschungsinfrastrukturen“ (S.15). Wichtig wäre hier festzuhalten, dass in den jeweiligen Leistungsvereinbarungsperioden Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind, die eine entsprechende Ausstattung der Universitäten mit Großgeräten gewährleisten.
- Eine Auffangfinanzierung für als exzellent evaluierte, aber nicht geförderte Forschungsprojekte ist sinnvoll nur bei EU Projekten, bei FWF Projekten sollte jedoch nicht das Universitätsbudget belastet werden, sondern vorrangig das FWF Budget entsprechend erhöht werden.
Ad Systemziel 3:
- „Stärkung der Qualität und Durchlässigkeit in der wissenschaftlichen Weiterbildung“ (3c, S.19): Universitäre Weiterbildungsstudien – sofern akkreditiert, qualitätsgesichert und vorbehaltlich der erforderlichen ECTS Zahl – sollten nicht pauschal als außerordentliche Studien qualifiziert werden, sondern einen Status ergänzend zu den ordentlichen Studien bekommen.
- „Steigerung der prüfungsaktiven Studien“ (S.23): Es scheint gerechter, wenn in die Definition der prüfungsaktiven Studierenden auch diejenigen eingerechnet werden, die eine Prüfung nicht bestanden haben, da schließlich auch diese Studierenden ja eine Prüfungsaktivität gezeigt und Aufwand an der Universität verursacht haben.
Ad Systemziele 5 und 7:
- Die Systemziele 5 und 7 sollten besser voneinander getrennt sein und präziser formuliert werden. Für Systemziel 5 schlägt der UPV die Formulierung „Universität und Gesellschaft (Third Mission): Gesellschaftliche Verantwortung, Wissens-, Innovations- und Technologietransfer, Austausch mit der Gesellschaft“ vor, für Systemziel 7: „Interne Entwicklung der Universitäten: Soziale Dimension, Inklusion, Gleichstellung, Digitale Transformation, Nachhaltigkeit“.
- „Thematisierung der Möglichkeiten zur Unterstützung und Umsetzung der COAlition S“ (S.27): Der UPV befürwortet grundsätzliche dieses Ziel, der von COAlition S vorgeschlagene Weg ist aber gerade für junge WissenschaftlerInnen in Österreich im internationalen Kontext sehr riskant und mit vielen Nachteilen verbunden. Hier gilt es umsichtig vorzugehen.
Ad Finanzierung:
Für Endowments (Universitätsstiftungen) von Universitäten und Forschungseinrichtungen sollte eine gesetzliche Struktur geschaffen werden, welche eine Begünstigung von Zuwendungen von Dritten und Steuerfreiheit der Veranlagungserträge vorsieht und Freiräume für langfristige Investitionsstrategien schafft.