Einleitung (S. 5 ff.)
In der Einleitung wird von einer „differenzierten Profilbildung in Forschung und Lehre mit Schwerpunktsetzungen“ gesprochen. Eine zu starke Profilbildung führt allerdings zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und ist geeignet, den Wissenschaftsstandort eher zu schwächen als stärken. Profilbildung lässt sich nur bis zu dem Maße betreiben, als der Charakter einer Universität erhalten bleibt; dies ist eine wesentliche Abgrenzung zu Fachhochschulen und anderen tertiären Bildungseinrichtungen. Auch um in der internationalen Konkurrenz bestehen zu können, ist ein Mindestmaß an Diversifizierung notwendig.
Die „Profilierung der Universitäten als autonome (…) Institutionen“ (S. 7) wäre durchaus zu hinterfragen. Man sollte hier eher von einer Teilautonomie sprechen, da das Budget der Universitäten in den Zielvereinbarungen mit dem Ministerium verhandelt wird und dabei zahlreiche Rahmenbedingungen für deren Entwicklungsrichtung festgelegt werden, die zu einem erheblichen Teil die Interessen und Vorstellungen des Ministeriums reflektieren. Von echter Autonomie könnte man nur sprechen, wenn sich die Universitäten selbst finanzieren würden. Auch die erwähnten „individuellen Freiräume“ sind durchaus eingeschränkt durch äußere Vorgaben des Bologna Systems.
Systemziel 2: Stärkung der universitären Forschung (S.14 ff.)
„Um auch in Zukunft zentrale Einrichtungen der Grundlagenforschung zu bleiben, achten die Universitäten daher auf eine ausgewogene Drittmittelstruktur, die zu ihren Forschungsprofilen passt.“ (S. 14): Ausgewogenheit kann hier nur erzielt werden, wenn die FFG auch andere, z.B. europäische Kooperationspartner als gleichwertig zulässt. Dies hätte einen positiven und qualitätsfördernden Effekt hinsichtlich der Flexibilität und Nutzbarmachung des Ideenreichtums an den Universitäten, da Anträge damit nicht mehr limitiert wären durch die wenigen verfügbaren und häufig schon langfristig an bestimmt Partner gebundenen österreichischen Unternehmen. Einen gegenseitig befruchtenden Impuls für die österreichische Forschungslandschaft würde auch eine verbindliche Kooperation zwischen öffentlich finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen (IST Austria, IMBA, ÖAW…) und öffentlichen Universitäten bei Projektanträgen darstellen (sog. Kooperationsgebot, wie es z.B. in Deutschland bei der DFG praktiziert wird).
Die Exzellenzinitiative (S. 15) bringt zwar durchaus zusätzliche Mittel für die Universitäten, allerdings handelt es sich hier nicht um einen Bottom-up-Prozess, durch den tatsächlich neue, innovative Felder entwickelt werden, sondern es werden von den Rektoraten bestehende Exzellenzfelder top-down festgelegt, die häufig schon zuvor stark gefördert wurden. Es wäre hier zu hinterfragen, ob diese Strategie im Hinblick auf zusätzlichen Erkenntnisgewinn wirklich sinnvoll ist, und man nicht besser von einer Bottom-up-Strategie ausgehen sollte. Selbst dies könnte ein berechtigter Ansatz sein, wenn nicht die vom FWF verlangten sog. „negativen Overheads“ von ca. 40% dazu führen würden, dass aus anderen Bereichen Mittel lukriert bzw. umgeschichtet werden müssen, was durchaus zur Behinderung neuer, im Fördersystem noch schwach verankerter innovativer Forschung führen kann.
„Wettbewerbliche Mechanismen der internen Mittelvergabe“ (S. 15) sind an Universitäten weitgehend überflüssig, da der größte Teil der Forschungsmittel extern eingeworben werden muss und somit bereits über wettbewerbliche Mittelvergabe erfolgt. Unklar ist auch, was unter „universitären Drittmittelstrategien“ (ebenfalls S. 15) zu verstehen ist. Wichtiger wäre es, von Seiten der Universitäten Forschungsrichtungen auch längerfristig zu unterstützen, sodass der hohe Konkurrenzdruck bei der externen Mittelvergabe einer konsolidierten langfristigen internen Strategie gegenübersteht. Nur so lässt sich hochqualifizierter und innovativer wissenschaftlicher Nachwuchs gewinnen und auch halten.
„Verbesserung der strukturellen Studierbarkeit“ (S. 21 f.): Hier wären Maßnahmen zur transparenten und effizienten Lösung von Anrechnungsfragen bei nationalem Wechsel aus anderen Institutionen des tertiären Bildungssektors (Fachhochschulen, Privatuniversitäten) und internationalem Universitätswechsel zu ergänzen.
„Weiterentwicklung einer kooperativ verantworteten Pädagoginnen- und Pädagogenbildung“ (S. 23 f.): Zu begrüßen ist, dass der Pädagog*innenbildung im Universitätsentwicklungsplan explizit Platz eingeräumt wurde. Dass die von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gemeinsam zu tragende Ausbildung „evidenzbasiert weiterentwickelt“ werden soll, ist eine sinnvolle Forderung, da dies derzeit leider noch wenig umgesetzt wird. Auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Schulen z.B. im Bereich der studienbegleitenden Schulpraktika gestaltet sich oft schwierig und ist mit hohen Belastungen für die Masterstudierenden verbunden. Die Umsetzung der Punkte „Bedarfsgerechte Reorganisation von Studien“ und „Vereinbarkeit von Studium und Schulpraxis (Beruf)“ ist daher besonders wichtig angesichts des vielerorts vorhandenen Mangels an Lehrkräften.
Systemziel 4: Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Gleichstellung und der sozialen Inklusion (S 25 ff.)
Der UPV hat bereits im Begutachtungsverfahren der letzten UG Novelle die Änderungen des § 109 UG 2002 (Kettenvertragsregelung) für die österreichischen Universitäten und den wissenschaftlichen Nachwuchs in vielfacher Hinsicht als schädlich kritisiert. Die damals von mehreren Seiten – einschließlich der unmittelbar betroffenen Jungwissenschaftler*innen – geäußerten Befürchtungen haben sich inzwischen größtenteils bewahrheitet. Der UPV befürwortet qualitätsorientierten Wettbewerb sowie eine ausgewogene Mischung zwischen befristeten und unbefristeten Stellen, eine nochmalige Diskussion und Überarbeitung des § 109 ist aber dringend erforderlich und Voraussetzung dafür, dass von „attraktiven Karrierekonzepten für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ überhaupt gesprochen werden kann. Sowohl im UG 2002 als auch im Kollektivvertrag sollten Karrieremöglichkeiten für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal adäquat abgebildet sein. Auch das nicht wissenschaftliche, aber wissenschaftsunterstützende Personal (Administration und technische Mitarbeiter*innen) benötigt unterstützende Governancestrukturen und Möglichkeiten zur Qualifizierung, um seine Aufgaben effektiv und effizient erfüllen zu können. („Grundlage für exzellente und wettbewerbsfähige Forschung ist eine leistungsfähige, serviceorientierte und internationalen Standards entsprechende Forschungsinfrastruktur“, S. 17.)
Systemziel 5: Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile (S. 29 ff.)
„Entrepreneurship“ sollte an Universitäten nicht nur auf Start-ups und Patentverwertung beschränkt werden, sondern eine sehr weitreichend interpretierte „Third Mission“, die vielfältige Wirkung der Universität auf die Gesellschaft miteinschließen.
Finanzierung (S 34 ff.)
Die als Bedingung für die Erreichung der Ziele des Universitätsentwicklungsplans 2025 – 2030 vorausgesetzte kontinuierliche Erhöhung des Universitätsbudgets und Forderung nach Verbesserung der budgetären Rahmenbedingungen zur Stärkung des tertiären Sektors (S. 34) wird vom UPV vollumfänglich und nachdrücklich unterstützt. Die geplante Erhöhung der Anzahl der MINT Absolvent*innen, um ein Beispiel anzuführen, ist ohne eine entsprechende Finanzierung zum Scheitern verurteilt, und auch die Unterstützung der Umsetzung von Open Science schließt eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Open Access Publikationen und Aufbau von Datenbanken, die Forschungsdaten nach FAIR Prinzipien der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, mit ein. Unterfinanzierte Universitäten sind kaum geeignet, innovative Spitzenforschung hervorzubringen und haben schlechte Chancen im internationalen Wettbewerb um die besten Bewerber*innen – im Gegenteil ist ein Verlust von Spitzenkräften zu befürchten. Gerade in der derzeitigen schwierigen Situation sollten Universitäten und Ministerium die vorhandenen finanziellen Ressourcen auf die Schaffung der bestmöglichen Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre konzentrieren.
Abschließend möchten wir auch auf sprachliche und grammatikalische Mängel im Dokument hinweisen, die korrigiert werden sollten. Als Beispiele seien hier angeführt auf S. 6 der Satz „Das ergibt eine differenzierte Profilbildung in Forschung und Lehre mit Schwerpunkt-setzungen sowie einen verantwortungsvollen, proaktiven Umgang mit Erkenntnissen für eine gedeihliche wissenschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung im Sinne der UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung notwendig“ sowie in der Bullet Point Liste darunter die zweimalige Anführung des Punktes „Erhöhung der Studienabschlüsse“. Auf Seite 17 ist wohl „originale“, nicht „originelle“ Forschung gemeint. Auch Platzhalter (S.10) sollten vermieden werden.
Das Präsidium des Verbands der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV)