Dekane der Universität Wien und der Karl-Franzens Universität Graz zum Universitäts-Änderungsgesetz: Sämtliche Dekane der Universität Graz unterstützen die Kritik zur UG Novelle der Dekane der Univ Wien
Ziele verfehlt – Dekane machen auf Defizite des geplanten Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2002 aufmerksam
Die geplante Änderung des UG 2002 geht leider an den wesentlichen Problemen der Universitätsorganisation vorbei. Vielmehr noch als das: das Gesetz versucht das Rad der Zeit zurück zu drehen und die Universitäten wieder stärker an die ministerielle Kandare zu nehmen. Zu diesem Urteil kommen die Dekane der Universität Wien, die parteipolitisch nicht gebunden sind, dafür aber große Erfahrungen in der Organisation von Forschung und Lehre an in- und ausländischen Universitäten mitbringen. Im Detail wird von den Dekanen kritisiert:
- Das Universitätsrechts-Änderungsgesetz stellt einen Versuch dar, die Autonomie der Universität schrittweise zurück zu nehmen. Das Einbehalten von budgetären Mittel, die dann als Gestaltungsbeiträge verteilt werden, soll dem Ministerium wieder Möglichkeiten, der verstärkten Steuerung einräumen. Ebenso möchte das Ministerium bei der Widmung neuer Professuren einbezogen werden. Die Vorstellung, wonach die ministerielle Bürokratie die Kompetenz besitzt zu wissen, wie Forschung und Lehre zu organisieren sind und welche Forschungsfragen abgedeckt werden sollen, entspricht weder dem internationalen Standard, noch den persönlich gemachten Erfahrungen.
- Die Dekane sind sich bewusst, dass die Verwendung öffentlicher Gelder besondere Aufmerksamkeit und Kontrolle erforderlich macht. Der Universitätsrat, der wesentliche Kontrollfunktionen ausübt, ist deshalb auch eingeführt worden. Das hohe politische Interesse an der Bestellung der Universitätsräte und die Erfahrungen mit einigen bisher getätigten Bestellungen geben aber Anlass zur Sorge. Der Wunsch der Parteien, „ihre“ Vertreter in die Universitätsräte zu entsenden, unabhängig von deren Erfahrungen mit Universitäten, ist aus machtpolitischen Motiven verständlich, dient aber nicht der Weiterentwicklung der Universitäten.
- Wissenschaftliche Exzellenz muss das wichtigste Kriterium bei der Berufung von Professoren und Professorinnen, der Ernennung von Funktionsträgern und Funktionsträgerinnen und der Zusammenstellung von Kollegialorganen sein. Fixe Frauenquoten oder die Ernennung von habilitierten Assistenten auf Professorenstellen ohne ernsthafte Leistungsnachweise widersprechen dem wichtigsten Ziel der Universitätsentwicklung, nämlich Exzellenz und Qualität sicherzustellen. Die Funktionsfähigkeit von Habilitations- und Berufungskommissionen muss immer wieder kritisch überprüft werden, ob sie tatsächlich in der Lage sind, Qualität zu erkennen, die Vorgabe von fixen Quoten ist aber abzulehnen.
- Die vielleicht wichtigsten, weil grundsätzlichen Fragen sind bei der Diskussion über das Universitätsrechts-Änderungsgesetz aber auf der Strecke geblieben. Die Prozedur, die zur Auswahl eines Rektors führt, die Vorgabe von Frauenquoten oder die Ausgestaltung von Studieneingangsphasen haben den Blick auf die wesentlichen Probleme der Universitäten verstellt: Wie kann die finanzielle Ausstattung an internationale Standards herangeführt werden? Wie viel Leistung darf die Universität von den Studierenden verlangen? Und wie sieht die Weiterentwicklung des tertiären Bildungswesens mit den vielen Standorten und Angeboten insgesamt aus?
Die unterzeichnenden Dekane fordern eine Herausnahme der nicht zweckdienlichen Bestimmungen aus dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz, eine Abkehr von der parteipolitischen Einflussnahme auf die Universitäten und eine Weiterentwicklung und nicht Rückbau der angestrebten Autonomie der Universitäten.
Dekane der Karl-Franzens Universität Graz
Prof. Dr. Ferdinand Angel (Dekan der Theologischen Fakultät)
Prof. Dr. Karl Crailsheim (Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dr. Gernot Kocher (Dekan der Philosophischen Fakultät)
Prof. Dr. Werner Lenz (Dekan der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dr.Willibald Posch (Dekan der Juridischen Fakultät)
Prof. Dr. Wolf Rauch (Dekan der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)
Dekane der Universität Wien (15 von 18)
Prof. Dr. Heinz Faßmann (Dekan der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie)
Prof. Dr.Dr. Bernhard Keppler (Dekan der Fakultät für Chemie)
Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dr. Horst Seidler (Dekan der Fakultät für Lebenswissenschaften)
Prof. Mag. Dr. Georg Pflug (Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Prof. Mag. Dr. Christoph Dellago (Dekan der Fakultät für Physik)
Prof. Dr. Graham Warren (Leiter des Zentrums für Molekulare Biologie)
Prof. Dr. Michael Viktor Schwarz (Dekan der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dr. Franz Römer (Dekan der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Klas (Dekan der Fakultät für Informatik)
Prof. Dr. Ines Maria Breinbauer (Dekanin der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft)
Prof. Dr. Rudolf Richter (Dekan der Fakultät für Sozialwissenschaften)
Prof. Dr. Harald Rindler (Dekan der Fakultät für Mathematik)
Prof. Dr. Norbert Greiner (Leiter des Zentrums für Translationswissenschaft)
Prof. Dr. Germain Weber (Dekan der Fakultät für Psychologie)