Verband der Professorinnen und Professoren der Technischen Universität Graz (UPV TU Graz)

Vorstand

(2-jährige-Funktionsperiode 2019 – 2020)

Stellv. Vorsitzender
Univ.-Prof. Dr. O. Röschel

Kassier
Univ.-Prof. Dr. E. Stadlober

Schriftführer
Univ.-Prof. Dr. B. Schnizer

Rechnungsprüfer
O. Univ.-Prof. Dr. U. Bauer
Univ.-Prof. Dr. M. Siebenhofer

Mitgliedschaft

Die Aufnahme der Mitglieder des UPV – TU Graz erfolgt über eine schriftliche Beitrittserklärung.

Statuten

(ZVR-Zahl: 373382609)

Auszug aus der Satzung:

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Verband der Professorinnen und Professoren der Technischen Universität Graz“ (UPV – TU Graz). Er ist parteipolitisch ungebunden. Der Verein hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet Österreichs. Der Verein ist ein Zweigverein des „Verbandes der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten“ (UPV).

§ 2 Vereinszweck

  1. Die Tätigkeit des Vereins verfolgt gemeinnützige Zwecke, ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Erschließung der Künste.
  2. Der Verein dient als Berufsvereinigung der Wahrnehmung und Förderung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Mitglieder. Er fördert mit allen seinen Mitteln die Interessen von Forschung, der Erschließung der Künste und Lehre im akademischen Bereich.

§ 3 Aufgaben des Vereins

  1. Dem Verein obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
    • Aktive Mitwirkung an der Verwirklichung der universitären Gestaltung an der TU Graz (Wahlvorschläge, etc.)
    • Mitwirkung bei wissenschaftlichen Studien im Bereich des Bildungswesens, insbesondere der Wissenschaft und der Forschung
    • Förderung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen
    • Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die der Verfolgung seiner Ziele dienen
    • Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung günstiger Arbeitsbedingungen
    • Mitwirkung bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen, besonders durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Verordnungsentwürfen und Planungen
    • Führung von Verhandlungen in Konfliktfällen aus dem Arbeitsverhältnis und sonstigen Universitätsbereichen
    • Pflege von Kontakten und Kooperation mit Institutionen im In- und Ausland, deren Tätigkeit mit dem Vereinszweck in Zusammenhang steht.
  2. Mittel für die Verwirklichung dieser Aufgaben sind insbesondere die Erstellung von Wahlvorschlägen; Unterstützung bei Entwürfen zu Satzungen; intensive Kommunikation mit wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Institutionen, Medien und Politik; Führung von Verhandlungen; Beratung der Mitglieder; Stellungnahmen zu Berufs- und Standesfragen; Abfassung von Denkschriften und Eingaben; Vorsprachen bei Behörden und Dienstgebern der Vereinsmitglieder; Förderung der wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Fortbildung und des gesellschaftlichen Zusammen-schlusses; Information der Öffentlichkeit

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 35.- pro Jahr (steuerlich absetzbar).

§ 5 Mitglieder

  1. Mitglieder können die Universitätsprofessoren iS §§ 49ff VBG1948, §§ 97 und 122 Abs. 2 Z 1 UG2002 und Vertragsprofessoren iS § 57VBG, sowie emeritierte und im Ruhestand befindliche Professoren der österreichischen Universitäten werden.
  2. Die Aufnahme der Mitglieder des UPV – TU Graz erfolgt über eine schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.