19. Oktober 2009, Wien/Basel/Bonn, 19. Oktober 2009 – Presseerklärung von UPV, DHV und VSH: UPV, DHV und VSH fordern wissenschaftsadäquate Universitätsorganisation
Mit Sorge beobachten die Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden (VSH), der Österreichische UniversitätsprofessorInnenverband (UPV) und der Deutsche Hochschulverband (DHV) die Entmachtung der akademischen Selbstverwaltungsorgane. Zunehmende Hierarchisierung, Bürokratisierung und Zentralisierung des Universitätsmanagements gingen einseitig zu Lasten der Kernkompetenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren. Die finale Entscheidungszuständigkeit werde inzwischen ausschließlich bei Rektoraten und Präsidien sowie Hochschulräten verankert, die mit außeruniversitären Persönlichkeiten aus Staat und Gesellschaft, insbesondere der Wirtschaft, besetzt würden, betonten die Professorenverbände der Schweiz, Österreichs und Deutschlands im Rahmen eines trilateralen Treffens am 15./16. Oktober 2009 in Innsbruck. Das Prinzip „Durchregieren“ sei aber nicht wissenschaftsadäquat. Institutionelle Autonomie und Autonomie der verantwortlichen Leistungsträgerinnen und Leistungsträger bedingten einander. Eine leistungsstarke Universität könne nicht „top down“, sondern müsse „bottom up“ aufgebaut werden. Dies stehe auch im Einklang mit dem Konzept des New Public Management, das explizit flache Hierarchien mit hoher Verantwortlichkeit an der Basis vorsehe. Relevante Entscheidungsbefugnisse müssten dort liegen, wo die wissenschaftliche Leistung erbracht werde. Nur mit und nicht gegen die Professorinnen und Professoren könnten die Universitäten ihre Stärken entfalten.
Um ihre Aufgaben in Forschung und Lehre wahrnehmen zu können, blieben die Universitäten auf eine angemessene Sach- und Personalausstattung angewiesen. Ohne zusätzliche Berufungen von Universitätsprofessorinnen und Universitäts-professoren, ohne einen leistungsfähigen Mittelbau und ohne eine angemessene administrative Entlastung seien die von der Politik vorgegebenen Ziele, darunter die Erhöhung der Absolventenquote und die Umsetzung des Bologna-Prozesses, illusorisch, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der drei Verbände.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben sollen nach den Vorstellungen der drei Verbände die Universitäten das Recht haben, ihre Studierende selbst auszuwählen und die Kapazität eines Studiengangs festzulegen.
VSH, UPV und DHV forderten die Hochschulpolitiker auf, im angestrebten europäischen Hochschulraum die Mobilität der Professorinnen und Professoren in gleicher Weise wie die der Studierenden zu fördern. Insbesondere die unzureichende gegenseitige Anerkennung von Versorgungsansprüchen hinderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Wechsel ins Nachbarland. Bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses gelte es, statt der Einheitlichkeit die Kompatibilität unterschiedlicher Hochschul- und Beschäftigungssysteme anzustreben und die Eigenheiten der historisch gewachsenen Fächerkulturen zu berücksichtigen. Schließlich gelte es auch, den Bologna-Prozess mit der Forschung (Lissabon-Prozess) zu verbinden.
VSH, UPV und DHV werden ihre erfolgreiche Zusammenarbeit weiter intensivieren.
Der Vorsitzende des Österreichischen UniversitätsprofessorInnenverbandes
Professor Dr. Dr. Bernhard Keppler
Universität Wien
Währingerstr. 42
A- 1090 Wien
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes
Professor Dr. Bernhard Kempen
Rheinallee 18
D-53173 Bonn
Der Präsident der Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden
Professor Dr. Ernst-Wilhelm Radü
Universitätsspital Basel
Petersgraben 4
CH- 4031 Basel