Der Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV) begrüßt die vorliegenden Änderungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 und des Forschungsorganisationsgesetzes, da diese – unter Wahrung des Datenschutzes – die Rahmenbedingungen der Forschung für viele empirische Wissenschaften entscheidend verbessern werden.
Gerade in den Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Gesundheitswissenschaften kann die Möglichkeit der Verwendung und Verknüpfung statistischer Individualdaten der Statistik Austria eine Vielzahl neuer Ergebnisse, Einsichten und Fragestellungen erschließen. Dies ist ein Gewinn nicht nur für den Wissenschaftsstandort Österreich, sondern insbesondere auch für die Gesellschaft als Ganzes, die von den Resultaten der Forschung letztendlich profitiert. Nicht zuletzt die Covid-Krise hat die Wichtigkeit von evidenzbasiertem Agieren auf der Basis konkreter Daten gezeigt.
Auch die Einrichtung eines kurzen, nach transparenten, formalen Kriterien ablaufenden Antragsverfahren ist sehr zu befürworten.
Der Datenschutz ist in den Augen des UPV durch die vorgesehenen Maßnahmen, die sich an bereits in mehreren europäischen Ländern bewährter Praxis orientieren, gewährleistet, und kann daher kein Argument sein gegenüber dem zu erwartenden wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn.
Das Präsidium des Verbands der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV)