Kommentar zum Universitäts-Änderungsgesetz: Das Universitäts-Änderungsgesetz unterstützt nicht Qualität und Leistung an den Universitäten!
Die zentralen Aufgaben von Universitäten sind Forschung und Lehre. Universitätsgesetze sollen dazu dienen, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Mitglieder von Universitäten diese Leistungen im internationalen Wettbewerb optimal erbringen können. Sämtliche Bestimmungen im Universitäts-Änderungsgesetz sind somit dahingehend zu prüfen, ob sie diesen Zielen direkt oder indirekt dienen.
Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist deprimierend. Es entsteht der Eindruck, dass sowohl viele Interessensvertretungen als auch die Interessen des Ministeriums bedient wurden. Die Förderung von Qualität und Leistung in Forschung und Lehre wird jedoch kaum sichtbar. In Kombination mit den gekürzten Geldmitteln (FWF etc.) ergibt dies ein bedrohliches Szenario für die Universitäten und damit für ganz Österreich.
Wir fordern daher die Herausnahme sämtlicher Bestimmungen aus dem Universitäts-Änderungsgesetz, die nicht zur Förderung von Qualität und Leistung in Forschung und Lehre beitragen.