Stellungnahme des UPV zur Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002 – UPV erklärt Bereitschaft zu Diskussion und Mitarbeit
Aus der Sicht des Professorenverbandes hat das UG 2002 zu einer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Universitäten geführt. Allerdings sind in der gelebten Praxis der letzten Jahre gewisse Versäumnisse und Änderungsbedürfnisse evident geworden, die wir im Folgenden zusammenfassen:
Die Entwicklung der Interaktion zwischen Senat, Universitätsrat und Rektorat kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es sind noch Maßnahmen zur verbesserten Abstimmung notwendig. Im Bereich der studentischen Vertreter im Senat sollte eine Adaptierung zur Qualitätssicherung vorgenommen werden.
Die studentischen Vertreter sollten in einem ausgeglichenen Verhältnis aus dem Bakkalaureats- Master- und Doktoratsstudium vertreten sein.
Betriebsräte sollten weiterhin ohne Stimmrecht dem Universitätsrat angehören.
Es sei noch einmal ausdrücklich betont, dass die Mehrheit der berufenen Professoren im Senat und deren Wahl wiederum nur durch berufene Professoren auf keinen Fall angetastet werden darf. Der notwendige Einfluss der höchst qualifizierten Wissenschaftergruppe auf die Universität im Allgemeinen und insbesondere auf die Erstellung des Wahlvorschlags für den Rektor muss gesichert sein.
Ebenfalls ist sicher zu stellen, dass das Vorschlagsrecht der berufenen Professoren für den Dekan erhalten bleibt.
Die Kurie der Universitätsprofessoren sollte keinesfalls für alle Ao.- Univ. Professoren und überhaupt nicht für Assistenzprofessoren geöffnet werden. Die Aufnahme von Personen auf Laufbahnstellen sowie von Ao.-Professoren in die Professorenkurie kann, wenn überhaupt nur nach strengen und definierten Qualitätskriterien, sowie limitiert durch eine zahlenmäßige bzw. prozentuale Obergrenze erfolgen, die in den Entwicklungsplänen der Universitäten festzulegen ist.
Die § 99 Professuren sollten in jedem Fall auf sechs Jahre verlängert werden. Nach vier Jahren, spätestens aber nach fünf Jahren, sollte in einer Evaluierung festgelegt werden, ob die Möglichkeit der Berufung auf eine permanente Professur besteht. Diese Maßnahme würde den Kandidaten ermöglichen sich rechtzeitig nach einer anderen Position umzusehen.
Mit diesen Rahmenbedingungen sollte es den Universitäten ermöglicht werden, dieses Instrument für ein Karrieremodell zu nutzen. Der UPV wird hierfür noch ein ausführliches Konzept vorlegen.
Die Berufungsverfahren sollten an internationale Gepflogenheiten angepasst werden, das derzeitige Verfahren ist sehr aufwendig und verbesserungsbedürftig.
Es ist anzustreben, ein Darlehensmodell für alle Studierenden zu entwickeln, welches leistungsabhängige Parameter enthält, und abhängig davon, nur zum Teil oder nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Diskussion über Studieneingangsvoraussetzungen sowie Beschränkungen des Zugangs zum Studium aufgrund vorhandener Kapazitäten verläuft zurzeit äußerst unbefriedigend. Die notwendigen Voraussetzungen zur Fähigkeit, ein Fach zu studieren, sollten zu Beginn des Studiums oder in einer kurzen Eingangsphase überprüfbar sein. Da prinzipiell die politische Entscheidung für einen freien Hochschulzugang gefallen ist, muss bei einer erhöhten Zahl Studierfähiger im Vergleich zu den vorhandenen Kapazitäten auch für eine ausreichende Finanzierung zur Erhöhung der Kapazität Sorge getragen werden. Dies betrifft insbesondere Betreuungsrelationen, Raum- und Laborkapazität.
Dem Ministerium liegt inzwischen ein Entwurf eines Kollektivvertrages vor, über den sicher noch einmal verhandelt werden wird. Hierzu wird der Universitätsprofessorenverband noch eine zusammenfassende Stellungnahme abgeben. Auch in diesem Zusammenhang weist der Universitätsprofessorenverband darauf hin, dass es für die Zukunft unbedingt notwendig ist, innerhalb der Leistungsvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Ministerium einen Kriterienkatalog zu entwickeln, der negative bzw. qualitätsmindernde Entwicklungen auch sanktionieren kann.
Der Österreichische Universitätsprofessorenverband ist an einer fundierten Diskussion der Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes sehr interessiert und gerne bereit, sich aktiv zu beteiligen. Selbstverständlich ist es möglich, zu den in Frage stehenden Punkten auch konkrete Konzepte vorzulegen.