Stellungnahme des UPV zur Verordnung über die Zulassung zum Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen.
An Fachhochschulen wird ausdrücklich eine berufsbezogene Ausbildung angeboten, mit Schwerpunkt auf die praktische Anwendbarkeit der erworbenen Fähigkeiten. Die Studierenden haben kaum eigenständigen Gestaltungsspielraum, das Studium hat bewusst eher einen schulischen Charakter.
Für ein Doktoratsstudium an einer Universität, welches in höchstem Maße Kreativität und vor allem Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation verlangt, ist dies als Voraussetzung nicht ausreichend.
Deshalb ist eine Zulassung von Absolventinnen und Absolventen aus FH-Studiengängen ohne Auflagen nicht möglich. Das Vorschreiben von Auflagen bei der Zulassung zum Doktoratsstudium ist eine fachliche Einzelfallentscheidung, die in die Autonomie der jeweiligen Universitäten fallen muss