UPV sieht positive Entwicklungsmglichkeiten in der UG-Reform
Der Vorsitzende des UniversitätsprofessorInnenverbandes, Bernhard Keppler, begrüßt den vorliegenden Begutachtungsentwurf zur Novelle des Universitätsgesetzes, da der Grundgedanke des UG 2002 und dessen Orientierung an Qualität und Leistung trotz Intervention zahlreicher Interessensgruppen nicht in Frage gestellt wird. Die Novelle entwickelt verschiedene Aspekte des Universitätsgesetzes weiter, vor allem ist hier das Verhältnis zwischen Senat, Rektorat und Universitätsrat und speziell die Bestellung des Rektors anzuführen. Generell hat hier eine Tendenz zur Verschiebung von Kompetenzen in Richtung des Universitätsrates stattgefunden, die das Gleichgewicht der Kräfte, das bisher bei der Rektorswahl galt, beeinflußt. In der Diskussion des Entwurfes muss insbesondere darauf geachtet werden, dass dem Rektor auch eine ausweichende Legitimation aus dem Bereich der Universität selbst zukommt, da die Leistungen der Universität in Forschung und Lehre – vor allem durch Leistungen der ProfessorInnen und NachwuchswissenschaftlerInnen – auf freiwilligen Mehrleistungen aus innerem Antrieb beruhen, die weit über das hinausreichen, was durch Verordnungen und Bestimmungen festgelegt werden kann.
Die Verlängerung der § 99 Professuren als Instrument der Nachwuchsförderung ist eine grundlegende Forderung des ProfessorInnenverbandes. Bezüglich der Qualitätssicherung innerhalb dieser Maßnahme bedarf es aber noch Feinabstimmungen.
Sehr positiv ist zu vermerken, dass ein größerer Einfluss der Universitäten auf die Qualität der Studierenden und deren Studierfähigkeit genommen werden kann. Der UniversitätsprofessorInnenverband setzt voraus, dass auch die notwendigen Mittel zur Betreuung aller Studierfähigen in entsprechender Qualität zur Verfügung stehen.
Der UPV wird nach intensiver Prüfung der Novelle durch seine Gremien noch ausführlich hierzu Stellung nehmen.
Vorsitzender des UniversitätsprofessorInnenverbandes: Bernhard Keppler